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Neuregelung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 



Untersuchungspflicht auf Legionellen

 

Am 1. November 2011 trat die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Insbesondere für Vermieter und Hausverwaltungen ergibt sich daraus eine konkrete Pflicht Warmwasserbereitern, wie sie z.B. in vielen Mehrfamilienhäusern zu finden sind, einmal jährlich auf Legionellen zu prüfen. Die Untersuchungspflicht besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

a.) Im Gebäude befindet sich eine "Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den

     allgemein anerkannten Regeln der Technik". (nach Arbeitsblatt W551 der DVGW).

     Unter Großanlagen sind alle Anlagen mit einem Inhalt mehr als 400 Liter und/oder

     mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers

     und der Entnahmestelle.

 

 b) Das Trinkwasser wird "im Rahmen einer gewerblichen (z.B. Vermietung von Wohnraum)

     oder öffentlichen Tätigkeit (z.B. z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser) abgegeben".

 

Wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, dann besteht eine Untersuchungspflicht für Anlagen, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. Duschen). Die Anzahl der notwendigen Proben ist dabei so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich sollten Proben am Austritt des Trinkwassererwärmers und am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden.

 

Die neue Legionellen-Testpflicht trifft somit schon auf Warmwassertanks mit 400 l Speichervolumen

oder ein Rohrvolumen von 3 l zwischen Wassererwärmer und Verteilerstelle zu. Viele Privatnutzer stehen nun in der Pflicht, in ihrem Mehrfamilienhaus ab dem 1. November 2011 ihr Wasser auf Legionellen testen zu müssen, dass trifft ebenfalls auf viele Hausverwaltungen, Vermieter und öffentliche Einrichtungen zu.

Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

 

 

Neue Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung 2011

Im Zuge der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 gibt es eine Reihe neuer Grenzwerte. Im Folgenden die geänderten Grenzwerte im Überblick:

 

Parameter

Grenzwert alt

Grenzwert neu

Legionellen

Bislang kein Grenzwert für Kleinanlagen

100 Legionellen / 100 ml

Uran

Bislang kein Grenzwert

10 Mikrogramm/l

Blei

25 Mikrogramm/l

10 Mikrogramm/ l (ab 2013)

Cadmium

5 Mikrogramm/l

3 Mikrogramm/l

 

 

Quellen:  - BMG-Mitteilung: Mehr Verbraucherschutz durch Änderung der Trinkwasserverordnung

              - Amtliche Textfassung der geänderten Trinkwasserverordnung des BMG

              - Begründung in der Drucksache des Bundesrats 530/10 (Referentenentwurf) 

              - Beschlussfassung des Bundesrats 530/10(B)

 

 

 

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