Arguk Umweltlabor GmbH

Leistungen

   
Das Siegel ARGUK- geprüft

Allgemeine Hinweise



Preise


Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten (7.1.2007; 7.9.2012), bitte fordern Sie eine Preisauskunft für Ihre jeweilige Fragestellung vorab per Email an, und stimmen Sie sich zuerst mit unserem Labor ab, bevor Sie uns Proben zusenden (siehe Einsendung von Proben - Versandmodalitäten). Zugesandte Proben ohne Untersuchungsauftrag können wir nicht bearbeiten.


Eigentumsvorbehalt: Bis zur Begleichung unserer Forderungen bleiben die Untersuchungsergebnisse in unserem Eigentum, eine Verwertung der Ergebnisse ohne unsere Einwilligung ist untersagt.



Beratung


Ortsbegehung und Beratung


Unsere Sachverständigen stehen Ihnen gerne für Beratungen vor Ort zur Verfügung. Dabei werden die Räumlichkeiten begangen, eine Sicht- und ggfls. Geruchsprüfung vorgenommen und der Analysebedarf und Analysenumfang festgelegt.
Wenn möglich, kann vor Ort die eine oder andere Probenahme direkt zusammen mit der Ortsbegehung erfolgen.

Die Auswertungen der Ergebnisse erfolgen auf Wunsch auch zusammen mit der schriftlichen gutachterlichen Bewertung durch den Sachverständigen.

Darüber hinaus werden auch Beratungen im Rahmen von Mediationsverfahren oder von Informationsveranstaltungen angeboten. Zum Thema Innenraumschadstoffe bieten wir Vorträge an.

Die Kosten werden je nach Aufwand berechnet.

Sachverständigen-Gutachten

Für eine gutachterliche Tätigkeit steht in unserem Hause ein von der IHK bestellter und vereidigter Sachverständiger für Innenraum-Schadstoffe zur Verfügung. Die Kosten werden je nach Aufwand berechnet.

 

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zur arbeitssicherheitstechnischen Beratung von Unternehmen steht in unserem Hause eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die Kosten werden je nach Aufwand berechnet.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)


Die Untersuchungsbefunde unterliegen der Vertraulichkeit und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Das Probenmaterial bleibt Eigentum des Auftraggebers. Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, so gilt bei in diesem Zeitraum noch untersuchungsfähigen Proben eine Aufbewahrungsdauer von 3 Monaten als vereinbart. Eine Rücksendung der Proben innerhalb dieser 3 Monate erfolgt nur gegen Kostenübernahme durch den Auftraggeber. Für die sachgemäße Entsorgung der Proben können die Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber informiert das Labor über besondere Gesundheits- und Umweltgefahren, die von seinen Proben ausgehen können, soweit diese ihm bekannt sind oder sein müßten.

  Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ausführlich)

 




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